Die Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft
Winterthur (GWG) wurde am 9. März 1939 gegründet. Bereits
an der Gründungsversammlung lag ein Projekt für den Bau der
sechs Doppelliegenschaften an der Vogelsangstrasse 185 bis
207 vor. Noch im gleichen Jahr, am 1. Oktober, konnten die
ersten 24 Wohnungen bezogen werden.
Heute besitzt die GWG, verteilt auf alle Stadtkreise von
Winterthur und den umliegenden Gemeinden, 1'151 Wohnobjekte,
wovon 60 Reiheneinfamilienhäuser. Vom gesamten Wohnungsbestand
sind nur 108 Einheiten subventioniert. Alle übrigen
Wohnungen sind so genannt freitragend vermietbar.
Die GWG ist eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft.
Gemeinnützig heisst, dass sich die Mieten nach dem Prinzip
der Kostenmiete richten. Die Genossenschaft kennt keine
Gewinnausschüttung. Die Überschüsse dienen einzig dem Zweck,
den Wohnungsbestand gezielt zu unterhalten, zu sanieren
und das Wachstum durch Neubauten und Liegenschaftenkäufe
zu sichern. Die Liegenschaften sind grundsätzlich unverkäuflich und damit
der Spekulation entzogen. Im Branchenvergleich sind die
Wohnungen preisgünstig. Zudem garantiert die Form der Genossenschaft
den höchstmöglichen Kündigungsschutz.
Die Mieter sind mit den Genossenschaftsanteilen an der Genossenschaft
beteiligt und haben an der Generalversammlung, dem höchsten
Organ der Genossenschaft, ein Mitspracherecht. Geleitet
wird die Genossenschaft von einem nebenamtlichen Vorstand,
der sich gegenwärtig aus sieben Mitgliedern zusammensetzt.
Für die Verwaltungsaufgaben ist ein Team von fünf
Angestellten zuständig.
|